EU-Lobbying
EU-Lobbying: Politische Teilhabe oder einseitige Verflechtung? EU-Lobbying bezeichnet die professionelle Interessensvertretung gegenüber politischen Entscheidungsträgern der Europäischen Union mit dem Ziel, Einfluss auf die einzelnen politischen Organe zu nehmen. Dabei ist EU-Lobbying ein Austausch von Ansichten zur Gestaltung eines Rechtsaktes zwischen Verbänden, Unternehmen, privaten Akteuren und Politikern. Seit den 1970er Jahren beteiligen sich Unternehmen verstärkt mit eigenen Büros und Repräsentanzen am EU-Lobbying und so an der politischen Willensbildung. Durch die 1979 eingeführten direkten Wahlen zum EU Parlament werden die politischen Entscheidungsprozesse immer komplexer, so dass Unternehmen verstärkt davon ausgehen, dass eine lokale Präsenz in Brüssel notwendig ist.
Das EU-Lobbying erhält durch Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags von 2007 eine gesetzlich festgelegte Qualität, die sich von vielen nationalen, so auch der deutschen, unterscheidet. Laut § 11 wird EU-Lobbying damit verstärkt Teil des politischen Entscheidungsprozesses, soll doch ein horizontaler wie vertikaler zivilgesellschaftlicher Dialog stattfinden:
- „Die Organe geben den Bürgerinnen und Bürgern und den repräsentativen Verbänden in geeigneter Weise die Möglichkeit, ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekannt zu geben und auszutauschen.
- Die Organe pflegen einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.
- Um die Kohärenz und die Transparenz des Handelns der Union zu gewährleisten, führt die Europäische Kommission umfangreiche Anhörungen der Betroffenen durch.
- Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen.“
Während Befürworter die Besonderheiten des EU-Lobbying hervorheben und gar von einer Entlastung der EU-Institutionen sprechen, bemängeln Lobbying-Gegner diese Entwicklung des EU-Lobbying als zu enge Verflechtungen zwischen Wirtschaftslobby und den Brüsseler EU-Institutionen.