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Einführung eines Digitalen Euro – Eine Einordnung

Mit der zunehmenden Digitalisierung haben sich viele Lebens- und Wirtschaftsbereiche nachhaltig verändert. Im Zentrum des Digitalisierungsdiskurses stehen u.a. auch Herausforderungen, Chancen und Weiterentwicklungsperspektiven für den Zahlungsverkehr – Elektronischer Handel, Mobile Banking, kontaktlose Zahlungen sowie Kryptowährungen sind nur einige Innovationen in diesem Bereich. Eine zentrale Herausforderung auf europäischer Ebene ist die starke Marktmacht und somit Abhängigkeit von US-amerikanischen Zahlungsdienstleistern, wie Mastercard und Visa. Mit dem Ziel, einen stärkeren, wettbewerbsfähigen sowie unabhängigeren Zahlungsverkehrsmarkt im paneuropäischen Raum einzuführen, arbeitet die Europäische Zentralbank (EZB) an der Realisierung und Umsetzung eines digitalen Euro. Der digitale Euro als digitale Zentralbankwährung (Central Bank Digital Currency, CBDC) soll das Bargeld ergänzen.

Mit dem digitalen Euro zu einem souveränen europäischen Zahlungsverkehr

Mit dem Ziel, die Fragmentierung des europäischen Massenzahlungsmarkts zu reduzieren und diesen insgesamt souveräner und wettbewerbsfähiger zu gestalten, nahm die EU-Kommission im September 2020 ein Paket für ein digitales Finanzwesen an.1 Darin enthalten sind eine Strategie für ein digitales Finanzwesen, eine Strategie für den Massenzahlungsverkehr sowie Gesetzgebungsvorschläge zu Kryptowerten und zur Stabilität digitaler Systeme. Die Einführung des digitalen Euro soll nun das Ziel des laufenden Vorhabens zur Förderung von Wettbewerb, Effizienz, Barrierefreiheit und Resilienz auf dem Zahlungsmarkt sowie zur Gewährleistung von Innovationen unterstützen. Als Ergänzung des Euro-Bargelds soll der digitale Euro für die vollständige Einführung von Sofortzahlungen sowie der Entwicklung gesamteuropäischer Zahlungslösungen von entscheidender Bedeutung sein.2

Das Recht für die Ausgabe des digitalen Euro soll ausschließlich bei der EZB liegen. Die Entscheidung des Rats der EZB, eine zweijährige Untersuchungsphase des digitalen Euro zu starten, fiel bereits im Juli 2021. Die Untersuchungsphase dient dem Ziel, die Gestaltung und Verteilung der digitalen Währung zu analysieren, mögliche Änderungen am EU-Rechtsrahmen zu prüfen, potenzielle Auswirkung des digitalen Euro auf den Markt zu bewerten sowie ein Geschäftsmodell für beaufsichtige Intermediäre im Umfeld des digitalen Euro zu definieren. Im Oktober 2023 soll die Untersuchung abgeschlossen sein. Dann will die EZB final über die Einführung des digitalen Euro entscheiden. Fällt diese Entscheidung positiv aus, werden anschließend integrierte Dienstleistungen entwickelt und praktisch geprüft.3

Zur Konkretisierung des Vorhabens hat die EU-Kommission am 28. Juni 2023 einen Gesetzgebungsvorschlag veröffentlicht, der aufzeigt, wie ein möglicher Rechtsrahmen für die Digitalwährung aussehen könnte. Das veröffentlichte Dokument beinhaltet folgende Bestimmungen hinsichtlich der Ausgestaltung sowie Umsetzung des digitalen Euro:

Gegenstand, Einführung und Ausgabe des digitalen Euro

  • Der digitale Euro soll von natürlichen und juristischen Personen für den Massenzahlungsverkehr genutzt werden. Die Genehmigung der Ausgabe erfolgt über die EZB.

Der digitale Euro als gesetzliches Zahlungsmittel

  • Der digitale Euro erhält den Status als gesetzliches Zahlungsmittel. Das bedeutet, dass Banken und Zahlungsdienstleister den digitalen Euro in der gesamten EU verpflichtend bereitstellen sollen. Dabei wird geplant, dass die Geschäftsbanken die Währung über Konten bei der EZB beziehen – ähnlich, wie beim Bargeld.
  • Es soll ebenfalls verpflichtend sein, den digitalen Euro im gesamten Währungsgebiet der EU anzunehmen. Ausnahmen sollen für kleinere Händler gelten: „Für Kleinstunternehmen und gemeinnützige Rechtsträger wären der Erwerb der erforderlichen Infrastruktur und die Annahmekosten unverhältnismäßig. Sie sollten daher von der Verpflichtung zur Annahme von Zahlungen in digitalen Euro ausgenommen werden. In solchen Fällen sollten andere Mittel zur Begleichung von Geldschulden verfügbar bleiben.“4

Bereitstellung des digitalen Euro

  • Der digitale Euro soll für Privatpersonen kostenfrei zur Verfügung stehen.
  • Privatpersonen, die kein Bankkonto besitzen, sollen den digitalen Euro bei öffentlichen Einrichtungen, wie beispielsweise regionalen Behörden oder Postämtern, erhalten.

Beschränkungen der Nutzung des digitalen Euro als Wertaufbewahrungsmittel

  • Die EZB soll Beschränkungen für die Nutzung des digitalen Euro als Wertaufbewahrungsmittel festlegen. Öffentlich wird aktuelle eine mögliche Obergrenze von 3.000 Euro diskutiert.5

Gebühren für Zahlungsdienste im Zusammenhang mit dem digitalen Euro

  • Händlergebühren beziehungsweise Gebühren zwischen Zahlungsdienstleistern dürfen die Kosten, die für Zahlungsdienstleister entstehen, einschließlich angemessener Gewinnspanne sowie Gebühren und Entgelte für vergleichbare Zahlungsmittel nicht unterschreiten.

Zugang zum und Nutzung des digitalen Euro außerhalb des Euro-Währungsgebiets

  • Der Zugang zum digitalen Euro wird auch für EU-Mitgliedstaaten, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören, sowie für Drittländer möglich sein, solange internationale Vereinbarungen zur Einhaltung der Verordnungsvorschriften getroffen werden.

Technische Merkmale des digitalen Euro

  • Der digitale Euro soll von einer breiten Öffentlichkeit genutzt werden. Er soll private Angebote, wie Karten und Apps, mit den Funktionen einer digitalen Geldbörse, die beispielsweise als App über das Smartphone verwendet werden kann, ergänzen. Der digitale Euro soll aber nicht nur online, sondern auch offline verfügbar sein. Demnach können Transaktionen ohne Internetverbindung erfolgen, um Privatsphäre und Datenschutz zu gewähren (s.u.).

Modalitäten der Bereitstellung

  • Zahlungen mit dem digitalen Euro sollen über die EUid-Brieftasche getätigt werden können.
  • Die EZB soll sicherstellen, dass der digitale Euro mit privaten digitalen Zahlungslösungen kompatibel ist. Dies schließt auch gemeinsam nutzbare Infrastrukturen und Terminals am Interaktionspunkt ein. Der/Die Nutzer:in soll die Wahl zwischen den verfügbaren – staatlichen oder privaten – Lösungen haben.

Privatsphäre und Datenschutz

  • Personenbezogene Daten sollen durch modernste Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen, wie Pseudonymisierung oder Verschlüsselung, gesichert werden. Es soll gewährleistet werden, dass ein:e Nutzer:in nicht direkt über ihre/seine Daten identifiziert werden kann.

Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

  • Zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sieht der Vorschlag für Offline-Zahlungen, die ein höheres Maß an Datenschutz gewährleisten als digitale Zahlungen, einen angepassten Rahmen vor. So sollen die EZB, die nationalen Zentralbanken und Zahlungsdienstleister keinen Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten. Sie werden aber, ähnlich wie beim Bargeld, auf Aufladungs- und Auszahlungsdaten zugreifen können.

Nach der Veröffentlichung des Gesetzgebungsvorschlags durch die EU-Kommission sind nun das Europäische Parlament sowie der Rat der EU aufgefordert, ihre Standpunkte und Positionen festzulegen. Expert:innen rechnen mit einem langen demokratischen Prozess – vor allem vor der nahenden Europawahl im Sommer 2024.6 Noch bis zum 8. September 2023 holt die EU-Kommission Rückmeldungen zum angenommenen Rechtsakt ein.7 Entgegen den Einschätzungen der EZB, dass der digitale Euro bereits ab 2026 eingeführt werden könnte, geht die EU-Kommission von einer Einführung frühstens 2028 aus.8

Geteilte Meinungen auf EU- und Bundesebene

Aus dem FDP-geführten Bundesministerium der Finanzen (BMF) erhält der digitale Euro große Unterstützung. „Die Einführung eines digitalen Euro sollten wir für einen großen Innovationssprung nutzen“, schrieb Christian Lindner, Bundesminister der Finanzen, 2022 über Twitter (jetzt x).9 Das BMF begrüße die Etablierung einer pan-europäischen Zahlungsinfrastruktur zur Stärkung von Autonomie und Resilienz sowie wirtschaftlichen Effizienz im Euroraum. Dem stimmte Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, zu und ergänzte, dass der digitale Euro auch eine Antwort gegen Kryptowährung sein müsse.10 Eine gemeinsame Analyse des BMF und der Deutschen Bundesbank sowie Vertreter:innen aus der Wirtschaft 2020 kommt zu dem Ergebnis, „dass in der Wirtschaft eine Nachfrage nach Geld besteht, das in programmierbaren Anwendungen eingesetzt werden kann, und dass digitales Zentralbankgeld (sowohl in der Retail- als auch in der Wholesale-Variante) eine Rolle dabei spielen könnte, diese Nachfrage zu adressieren“.11

Ausbau- und Konkretisierungsbedarf hinsichtlich des Vorschlags der EU-Kommission wird weitestgehend bei den Themen Privatsphäre und Datenschutz gefordert. Hier betont das BMF, dass der Schutz der finanziellen Privatsphäre der Verbraucher:innen für das Vertrauen der Bevölkerung in den digitalen Euro und letztlich seine breite gesellschaftliche Akzeptanz zentral sei. Dies betonte ebenfalls Matthias Hauer, Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Finanzausschuss und zuständiger Berichterstatter für seine Fraktion zu dem Thema. 12 In der Akzeptanz des digitalen Euro sieht auch Markus Ferber, MdEP (EVP; CSU), eine zentrale Herausforderung und bezeichnet „das Ganze [als] unausgegoren“.13 Die EU-Kommissarin für Financial Services, Financial Stability und Capital Markets Union, Mairead McGuinness, entgegnet, dass der digitale Euro kein „Big-Brother-Projekt“ sei, sondern das Niveau des Datenschutzes mit dem von bestehenden privaten digitalen Zahlungsmitteln mithalten könne: „Bei Offline-Zahlungen wird der Datenschutz sogar noch höher sein, ähnlich wie beim Abheben von Bargeld am Geldautomaten“.14

Des Weiteren möchte das BMF den Privatsektor in den Gestaltungsprozess des digitalen Euro einbeziehen. Denn der digitale Euro würde zwar von der EZB ausgegeben, solle aber über Banken und Zahlungsdienstleister an die Bevölkerung verteilt werden. In diesem Zusammenhang soll der Austausch mit dem Privatsektor zu Erfahrungen und Innovationspotenzial gefördert werden.15

Skepsis in der Kreditwirtschaft und bei den Verbänden

Der Digitalverband bitkom e.V. warnte bereits 2020 davor, dass Europa im internationalen Vergleich bei der Entwicklung einer digitalen Währung abgehängt werden könnte und forderte ein erhöhtes Tempo bei der Entwicklung und Umsetzung des digitalen Euro.16 Dies unterstreicht der Verband auch in seiner aktuellen Stellungnahme zum Gesetzgebungsvorschlag – betont aber gleichermaßen, dass es Konkretisierungsbedarf gebe. Insbesondere hinsichtlich des Status‘ des digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel (vor allem mit Blick auf mögliche Ausnahmen), die Rolle der EZB und der Intermediäre sowie der technischen Ausgestaltung des digitalen Euro regt der bitkom Nachbesserungen an.17

Laut der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) begrüßen die deutschen Banken und Sparkassen die Einführung des digitalen Euro als innovatives Zahlungsmittel in einer digitalen Wirtschaft grundsätzlich, betonen aber gleichermaßen, dass Risiken für die europäische Wirtschaft bei seiner Ausgestaltung bedacht und diskutiert werden müssen: „Anderenfalls wächst die Gefahr, dass der digitale Euro negative Konsequenzen für Europas Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürgern mit sich bringt und an der mangelnden Akzeptanz in der Gesellschaft scheitert.“18 So betonte Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), welcher 2023 die Federführung der DK inne hat: „[…] Das Mandat der Europäischen Zentralbank und die konkrete Ausgestaltung eines digitalen Euro müssen transparent und demokratisch legitimiert sowie gesetzlich verankert werden“.19

Insbesondere sollte sich die Kompetenz der EZB auf die Gestaltung des digitalen Euro als Zahlungsmittel und nicht als umfangreiches Zahlverfahren konzentrieren. Angebote zum Zahlverfahren sollten von Banken und Sparkassen entwickelt werden, um so die Kernkompetenzen beider Parteien – staatlich und privat – optimal zu nutzen. Dem stimmt auch der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB) zu und plädiert für „eine Trennung der Aufgaben zwischen Zentralbanken und Geschäftsbanken“.20 Auch Andreas Bley, Leiter der volkswirtschaftlichen Abteilung des BVR kritisiert, „dass die EZB nach den jüngsten Vorschlägen ein direkter Konkurrent im Zahlungsverkehr wird. In einem Bereich, wo kein Marktversagen vorliegt, sollte der Staat sich raushalten“.21

In diesem Zusammenhang warnte Jens Weidmann, ehemaliger Präsident der Deutschen Bundesbank, vor sogenannten „Bank Runs“, durch Transaktionen aus dem Bankensektor zur Zentralbank.22 Die DK befürchtet ebenfalls „eine Erosion der bestehenden und zukünftigen Bezahlverfahren“23 in Bezug auf u.a. Liquidität, Kreditvergabemöglichkeiten und Stabilität. Weiter dürfe der digitale Euro laut der DK „keinesfalls zur Substituierung markfähiger, innovativer Bezahllösungen der Privatwirtschaft führen“.24

Das Ziel, sich aus der Abhängigkeit außer-europäischer Anbieter zu lösen, könne laut DK nur gelingen, wenn der digitale Euro als bargeldgleiches Zahlungsmittel etabliert wird. Denn dies würde den Schutz der Privatsphäre und Anonymität durch Online- und Offline-Nutzung ermöglichen und in der Konsequenz die Akzeptanz des digitalen Euro in der Bevölkerung erhöhen.25

Offen bleibt der tatsächliche Nutzen für Verbraucher:innen. Laut einer vom Bundesverband deutscher Banken (BdB) bei KANTAR in Auftrag gegebene Umfrage26 sehen drei Viertel (76 Prozent) der befragten Bürger:innen den digitalen Euro als skeptisch und halten eine Einführung für nicht notwendig, da bereits vorhandene Zahlungsmöglichkeiten ausreichen. Mehr als jede:r Zweite:r (58 Prozent) Befragte:r schätzen digitale Zahlungen als „sehr“ oder „eher“ kritisch ein, weil diese nicht anonym seien und damit die Privatsphäre einschränken.

Fazit

Die Einführung eines digitalen Euro ist für den Euro-Währungsraum insofern zu begrüßen, als dass dieser zur Resilienz und Souveränität in der europäischen Zahlungsinfrastruktur beiträgt. Allerdings bleiben bezüglich der praktischen Ausgestaltung einer digitalen Zentralbankwährung einige Fragen ungeklärt, die es im weiteren Verfahren zu klären gilt. Insbesondere sollten Fragen hinsichtlich Kosten und Nutzen noch genauer erörtert werden. Chancen sowie Risiken sollten unter Einbeziehung der breiten Öffentlichkeit diskutiert werden. Verbraucher:innen vertrauen ihren jeweiligen Banken und Sparkassen und sehen im digitalen Euro zur Zeit noch keinen persönlichen praktischen Mehrwert. Dem sind die Risiken für die Kreditwirtschaft nach der jetzigen Ausgestaltung des digitalen Euro aufzuwiegen. Da sich hiermit aktuell die EZB befasst, wird es besonders relevant sein, den Abschluss der Untersuchungsphase im Oktober zu beobachten.

„Für Beratung, wie Sie Ihre Organisation zu diesen politischen Herausforderungen und Entwicklungen positionieren können, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.”

 

Positionspapier in Deutsch

Positionspapier in Englisch

 


 

Quellen:

1 Vgl. 09/2020, EU-Kommission, Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Strategie für ein digitales Finanzwesen in der EU (online verfügbar: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52020DC0591).

2 Vgl. 06/2023, Europäische Kommission, Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro (online abrufbar: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52023PC0369).

3 Vgl. 07/2021, EZB, Das Eurosystem startet Projekt zum digitalen Euro (online verfügbar: https://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2021/html/ecb.pr210714~d99198ea23.de.html).

4 Ebd.

5 Vgl. 08/2023, EZB, Occasional Paper Series, Know your (holding) limits: CBDC, financial stability and central bank reliance (online verfügbar: https://app.policylead.eu/parliament-article/178085040/1/12389).

6 Vgl. 06/2023, EU-Kommission, The Euro: Single Currency Package (online verfügbar: https://finance.ec.europa.eu/system/files/2023-06/230628-digital-euro-factsheet_en_0.pdf).

7 06/2023, EU-Kommission, Ein digitaler Euro für die EU (online verfügbar: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13392-Ein-digitaler-Euro-fur-die-EU_de).

8  Vgl. 06/2023, Handelsblatt, Die EU-Kommission treibt die virtuelle EU-Währung voran (online verfügbar: https://www.handelsblatt.com/finanzen/geldpolitik/digitaler-euro-die-eu-kommission-treibt-die-virtuelle-eu-waehrung-voran/29230112.html).

9  11/2022, Statement von Christian Lindner über x (online verfügbar: https://twitter.com/c_lindner/status/1589582193139253248).

10 Vgl. 07/2021, SPD, Der digitale Euro: eine stabile und sichere digitale Währung (online verfügbar: https://www.spd-mi-lk.de/2021/07/14/der-digitale-euro-eine-stabile-und-sichere-digitale-waehrung/).

11 04/2023, Bundesministerium der Finanzen, BMF-Monatsbericht (online verfügbar: https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2023/04/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-digitales-zentralbankgeld-und-digitaler-euro.html).

12 Vgl. 07/2023, Matthias Hauer, Digitaler Euro ist Thema im Finanzausschuss (online verfügbar: https://www.matthias-hauer.de/digitaler-euro-ist-thema-im-finanzausschuss/).

13 06/2023, Tagesschau, Gesetzentwurf zum digitalen Euro vorgestellt (online verfügbar: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/digitaler-euro-100.html).

14 06/2023, Tagesschau, So soll der digitale Euro funktionieren (online verfügbar: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/digitaler-euro-kommission-vorschlag-100.html).

15 Vgl. 04/2023, Bundesministerium der Finanzen, BMF-Monatsbericht (online verfügbar: https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2023/04/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-digitales-zentralbankgeld-und-digitaler-euro.html).

16 Vgl. 04/2020, bitkom e.V., Digitaler Euro auf der Blockchain (online verfügbar: https://www.bitkom.org/sites/main/files/2020-04/200423_infopapier_digitaler-euro-auf-der-blockchain.pdf).

17  Vgl. 08/2023, bitkom e.V., Position Paper (online verfügbar: https://www.bitkom.org/sites/main/files/2023-08/bitkom-positionpaper-digital-euro.pdf).

18 08/2023, Die Deutsche Kreditwirtschaft, Erste Stellungnahme (online verfügbar: https://die-dk.de/media/files/2023-08-11_DK-Stellungnahme_D_Final.pdf).

19  06/2023, Die Deutsche Kreditwirtschaft, Pressemitteilung (online verfügbar: https://die-dk.de/themen/pressemitteilungen/deutsche-kreditwirtschaft-fordert-politische-leitplanken-fur-einen-digitalen-euro/).

20 06/2023, VÖB, Digitaler Euro (online verfügbar: https://www.voeb.de/unsere-positionen/digitaler-euro).

21 08/2023, The Pioneer, Die Machtfantasie der EZB (online verfügbar: https://www.thepioneer.de/originals/others/articles/die-machtfantasie-der-ezb).

22 Vgl. 01/2020, Handelsblatt, Bundesbank-Präsident Weidmann warnt vor Einführung eines digitalen Euros (online verfügbar: https://www.handelsblatt.com/finanzen/geldpolitik/geldpolitik-bundesbank-praesident-weidmann-warnt-vor-einfuehrung-eines-digitalen-euros/25362418.html?nlayer=Newsticker_1985586&ticket=ST-437604-ZzekTScbn7FrjcwupYxl-ap3).

23 08/2023, Die Deutsche Kreditwirtschaft, Erste Stellungnahme (online verfügbar: https://die-dk.de/media/files/2023-08-11_DK-Stellungnahme_D_Final.pdf).

24 06/2023, Die Deutsche Kreditwirtschaft, Pressemitteilung (online verfügbar: https://die-dk.de/themen/pressemitteilungen/deutsche-kreditwirtschaft-fordert-politische-leitplanken-fur-einen-digitalen-euro/).

25 Ebd.

26 Vgl. 08/2023, Bankenverband, Umfrage (online verfügbar: https://bankenverband.de/digitaler-euro/der-digitale-buerger-euro-braucht-das-vertrauen-der-menschen/).