Skip to main content
Wissen
Politische Kommunikation

Lobbying für sicheren Zahlungsverkehr

Im Rahmen des Issue Management war früh zu erkennen, dass ein Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium der Finanzen zur „Optimierung der Geldwäscheprävention“ vorsah, beim Kauf von Prepaid-Kreditkarten oder –Gutscheinen grundsätzlich den Käufer am Point of Sale vollumfänglich zu identifizieren. Was bisher nicht notwendig war.

Heißt: Ein Verbraucher, der einen Prepaid-Gutschein in Höhe von 10 oder auch nur 0,01 Euro an einer Tankstelle kaufen möchte, hätte seinen Personalausweis vorlegen müssen und seine Daten hätten an der Verkaufsstelle aufbewahrt und gespeichert werden müssen. Darüber hinaus sollten selbst kleine Unternehmen dazu verpflichtet werden, einen eigenen Geldwäschebeauftragten zu bestellen.
Man muss kein Betriebswirt sein um zu sehen, dass dieser Vorgang vor allem für kleinere Verkaufsstellen einen wirtschaftlich nicht tragfähigen  Mehraufwand mit sich bringt (u.a. durch Verzögerungen im Ablauf, Schulungen und Verwaltung). Von den darin liegenden datenschutzrechtlichen Problemen und der maximalen Kundenunfreundlichkeit ganz zu schweigen.

Die Regelung käme sogar einem faktischen Aus der Prepaidprodukte gleich. Denn die Verkaufsstellen (Drogerien, Tankstellen, Supermärkte) hätten den Vertrieb aus Kostengründen schlicht eingestellt. Ohne Vertrieb kein Markt – die ganze Wertschöpfungskette mit einer Mrd. Euro Umsatz bricht zusammen. Politische Interessenvertretung verhindert Zusammenbruch des Marktes.

Ziel der Arbeit von ADVICE PARTNERS war es, politischen Handlungsdruck zu erzeugen und einen Schwellenwert im Gesetz zu verankern, der es ermöglicht, bis zu einer Summe X weiterhin ohne Identifizierung mit Prepaid-Produkten zu handeln. Außerdem sollte die verpflichtende Implementierung eines Geldwäschebeauftragten nur dort stattfinden, wo tatsächliches Risikopotenzial besteht.
Die Schritte im Einzelnen

  1. Eine Interessenallianz mit Gleichgesinnten aufbauen.
  2. Aufbau eines Netzwerkes für den Austausch von Informationen.
  3. Die Anliegen der Branche direkt an das zuständige Ministerium kommunizieren.
  4. Teilnahme an dem institutionell vorgesehenen Anhörungsverfahren durch Platzierung der Kunden als Sachverständige durch die Politische Unternehmensberatung.
  5. Unterstützung auf Seiten der Bundesländer organisieren – denn der Bundesrat redet mit.
  6. Durch Politische PR das Thema politisieren und zu einem öffentlichen Anliegen machen.
  7. Das Gespräch mit den Abgeordneten des federführenden Ausschusses führen. Aufgabe der Politikberatung ist es, zu wissen, dass auch mit der richtigen Person zum richtigen Zeitpunkt auf geeignete Art und Weise zu diskutieren ist.
  8. Überraschende Allianzen schmieden und weitere Interessengruppen mobilisieren, wie z.B. Datenschützer, die das Gesetz in der Folge scharf kritisierten.
  9. Parallel gilt immer die Argumentationslinie auf das Geschehen hin anzupassen, geeignete Vorschläge für eine Lösung im Sinne des Gesetzes zu finden und nicht auf Fundamentalopposition zu schalten.

Im parlamentarischen Verfahren wurde das Gesetz schlussendlich abgeändert. Auch die Regelung zur verpflichtenden Einsetzung von Geldwäschebeauftragten wurde der Realität vieler kleiner Unternehmen angepasst, was massiven wirtschaftlichen Schaden verhinderte.